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Hallenschließungen

Nach § 9 Abs. 1 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30.10.2020 ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen vom 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

Die Gemeinde Wachtberg hat dementsprechend die Turnhallen und Sportplätze in der Gemeinde ab dem 02.11.2020 bis auf Weiteres geschlossen. Der Trainings- bzw. Übungsbetrieb der Tischtennis-, Badminton- und Gymnastikabteilung entfällt in der Zeit vom 02. bis mindestens zum 30. November 2020.