Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits bekannt sein wird, gilt ab morgen 13.01.2022 eine neue Coronaschutzverordnung, die sich auch auf den Sportbetrieb auswirkt.
Der LSB NRW veröffentlich hierzu auf der Homepage eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW.
Da der LSB NRW diese Vorgaben in Absprache mit der Landesregierung veröffentlich, kann ich Ihnen diese unverändert weiterleiten.
Die Ausführungen gelten für die Sportausübung in der Gemeinde Wachtberg entsprechend.
„Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
Der LSB stellt auch wieder eine Orientierungshilfe in Form einer Tabelle zur Verfügung, die Sie unter folgendem Link herunterladen können
https://www.lsb.nrw/fileadmin/global/media/Downloadcenter/Sonstiges/2022-01-13_Tabelle_Coronaregeln.pdf“
Ausführliche Informationen bitte ich auf der Seite des LSB nachzulesen:
https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dorothee Schöneck Fachbereich 3, Bildung, Jugend und Kultur Gemeinde Wachtberg, Der Bürgermeister Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg Mobil: E-Mail: |