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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits bekannt sein wird, gilt ab morgen 13.01.2022 eine neue Coronaschutzverordnung, die sich auch auf den Sportbetrieb auswirkt.

Der LSB NRW veröffentlich hierzu auf der Homepage eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW.

Da der LSB NRW diese Vorgaben in Absprache mit der Landesregierung veröffentlich, kann ich Ihnen diese unverändert weiterleiten.

Die Ausführungen gelten für die Sportausübung in der Gemeinde Wachtberg entsprechend.

„Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

    Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+

    Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+

    Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen

    Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt

    Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Der LSB stellt auch wieder eine Orientierungshilfe in Form einer Tabelle zur Verfügung, die Sie unter folgendem Link herunterladen können

https://www.lsb.nrw/fileadmin/global/media/Downloadcenter/Sonstiges/2022-01-13_Tabelle_Coronaregeln.pdf

Ausführliche Informationen bitte ich auf der Seite des LSB nachzulesen:

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Dorothee Schöneck
Sachbearbeitung

Fachbereich 3, Bildung, Jugend und Kultur

Gemeinde Wachtberg, Der Bürgermeister

Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg
Telefon: +49 (0) 228 9544-192
Telefax: +49 (0) 228 9544-123

Mobil:

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Internet: www.wachtberg.de