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Sehr geehrte Damen und Herren,

ab heute,  20. August 2021, gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Damit gibt es nur noch einen Inzidenzwert, der strengere Maßnahmen auslöst, nämlich den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Corona-Schutzverordnung entfallen und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen.

Da der Wert von 35 aktuell landesweit erreicht ist, greifen die neuen Regeln ab heute einheitlich in ganz NRW.

Bei der Nutzung der Turnhallen im Gemeindegebiet gilt somit ab heute die „3 G – Regel“ :

3G-Nachweis

Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor. Beide dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

Ich bitte um Beachtung dieser Regelungen. Die Kontrolle der Nachweise obliegt dem Übungsleiter.

Des Weiteren sind die bisherigen Hygieneregeln weiterhin einzuhalten, insbesondere Maskenpflicht und Abstandshaltung in den Räumen des Turnhallengebäudes(Flure, Umkleiden, Vorräume) und Desinfektion von benutzten Sportgeräten.  

Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Gesundheit und trotz allem viel Freude bei der Ausübung Ihres Sportes.

Mit besten Grüßen

I.A.

Beate Luhmer

Fachbereich 3 -Bildung, Jugend und Sport-

Gemeinde Wachtberg, Der Bürgermeister

Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg
Telefon: +49 (0) 228 9544-190 (montags-freitags Vormittag)
Telefax: +49 (0) 228 9544-123

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Internet: www.wachtberg.de